Fraktionen auf Z-Day

FRAKTIONSREGELWERK

Fraktionen prägen die Welt von Z-Day. Dieses Regelwerk schafft klare Grenzen für Konzepte, Konflikte, Bündnisse, Basen und gemeinsames Fraktions-Roleplay.

Z-Day Ordnung

Damit gutes Roleplay Raum bekommt.

Regeln können im Laufe der Zeit angepasst, ergänzt oder präzisiert werden. Alle Änderungen und wichtigen Hinweise zum aktuellen Stand findest du jederzeit in unserem Discord-Kanal „Regelwerkänderungen“.

Einleitung

Tab 1

Fraktionsregelwerk - Z-Day The Last Stand

§ 1 Allgemeines

§ 1.1 Konzepttreue

  • Von allen Fraktionen wird erwartet, dass sie ihr eingereichtes und genehmigtes Fraktionskonzept dauerhaft konsequent, glaubwürdig und nachvollziehbar umsetzen.
  • Handlungen, Ziele, Strukturen und das Auftreten einer Fraktion müssen mit dem genehmigten Konzept sowie dem Serversetting vereinbar sein.
  • Wesentliche Abweichungen vom genehmigten Fraktionskonzept bedürfen der vorherigen Zustimmung des Serverteams.
  • Die Einhaltung der Konzepttreue wird regelmäßig durch das Serverteam überprüft.
  • Stellt das Serverteam erhebliche oder wiederholte Verstöße gegen das genehmigte Konzept fest, können Auflagen erteilt, Anpassungen verlangt oder fraktionsbezogene Maßnahmen bis hin zum Entzug des Fraktionsstatus ausgesprochen werden.

§ 1.2 Aktivität

  • Für die Gründung einer Fraktion ist eine Mindestaktivität von drei Tagen auf dem Server erforderlich. Zusätzlich müssen mindestens fünf aktive Mitglieder vorhanden sein.
  • Das Serverteam behält sich das Recht vor, die erforderliche Mindestaktivität sowie weitere Voraussetzungen im Einzelfall individuell festzulegen oder anzupassen.
  • Jede Fraktion ist verpflichtet, ihr Konzept aktiv und dauerhaft zu bespielen sowie am allgemeinen Servergeschehen teilzunehmen.
  • Fraktionen, die ohne vorherige Absprache mit dem Serverteam länger als einen Monat inaktiv sind, können durch das Serverteam als inaktiv eingestuft und aufgelöst werden.
  • Als Inaktivität gilt insbesondere das Ausbleiben erkennbarer Fraktionsaktivitäten, gemeinsamer Roleplay-Situationen oder einer regelmäßigen Beteiligung am Servergeschehen.
  • Vor einer Auflösung kann das Serverteam die Fraktionsleitung kontaktieren und eine angemessene Frist zur Wiederaufnahme der Aktivitäten setzen. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht.
  • Mit der Auflösung einer Fraktion können fraktionsbezogene Rechte, Ressourcen, Basen, Fahrzeuge, Grundstücke und sonstige Inhalte entzogen, freigegeben oder neu vergeben werden.

§ 1.3 Fraktions-Strikes

  • Bei Verstößen gegen das Fraktionsregelwerk kann das Serverteam Fraktions-Strikes aussprechen.
  • Ein Fraktions-Strike verfällt automatisch nach 14 Tagen, sofern innerhalb dieses Zeitraums kein weiterer Strike gegen die Fraktion ausgesprochen wird.
  • Wird innerhalb der laufenden Frist ein weiterer Strike verhängt, beginnt die Verfallsfrist für alle aktiven Strikes erneut.
  • Bei drei aktiven Fraktions-Strikes wird die Fraktion mit sofortiger Wirkung aufgelöst.
  • Die Auflösung einer Fraktion kann den Entzug von Fraktionsrechten, Fraktionsfahrzeugen, Fraktionsbasen, Fraktionsgrundstücken sowie sonstigen fraktionsbezogenen Inhalten zur Folge haben.
  • In besonders schwerwiegenden Fällen behält sich das Serverteam das Recht vor, Fraktionen auch unabhängig vom Strike-System aufzulösen oder weitere Maßnahmen zu ergreifen.

§ 2 Fraktionen

  • Verlässt der Fraktionsleiter oder ursprüngliche Konzeptersteller die Fraktion dauerhaft, kann die Fraktion durch das Serverteam überprüft und gegebenenfalls geschlossen werden.
  • Als dauerhaftes Verlassen gelten insbesondere Inaktivität, freiwilliger Austritt, Ausschluss vom Projekt oder andere Umstände, die eine weitere Leitung der Fraktion unmöglich machen.
  • Eine Fortführung der Fraktion ist nur möglich, wenn eine geeignete Nachfolgeregelung besteht und diese durch das Serverteam genehmigt wurde.
  • Die Entscheidung über die Anerkennung einer Nachfolge sowie den Fortbestand der Fraktion liegt ausschließlich beim Serverteam.
  • Im Falle einer Fraktionsauflösung können sämtliche fraktionsbezogenen Rechte, Fahrzeuge, Basen, Grundstücke und sonstige Inhalte entzogen, freigegeben oder neu vergeben werden.

§ 2.1 Allgemeines

  • Jede Fraktion muss zum Server-Szenario passen und ein nachvollziehbares, glaubwürdiges Roleplay-Konzept verfolgen (z. B. Bruderschaften, Clans oder vergleichbare Gruppierungen).
  • Für die Gründung einer Fraktion sind mindestens fünf aktive Mitglieder erforderlich.
  • Vor der Gründung ist ein vollständiges Fraktionskonzept über ein Base-Ticket beim Serverteam einzureichen. Das Konzept muss mindestens folgende Punkte enthalten:
  • Grundidee der Fraktion
  • Hintergrundgeschichte
  • Ziele und Motivation
  • Roleplay-Hintergrund
  • Reine Macht-, Gebiets- oder Wirtschaftsziele, wie beispielsweise die Kontrolle des Waffenhandels, stellen allein kein ausreichendes Fraktionskonzept dar.
  • Die maximale Mitgliederzahl einer Fraktion beträgt 20 Personen.
  • An einer Fraktionsaktion, einem Gefecht oder einer sonstigen zusammenhängenden Roleplay-Situation dürfen maximal 20 Personen gleichzeitig beteiligt sein.
  • Diese Obergrenze gilt fraktionsübergreifend und umfasst sämtliche verbündeten, unterstützenden oder gemeinsam handelnden Fraktionen und Gruppierungen.
  • Nur offizielle Mitglieder der beteiligten Fraktionen dürfen an Fraktionsaktionen teilnehmen. Die Einbindung externer Personen zur Umgehung der Teilnehmerbegrenzung ist untersagt.
  • Die Projektleitung behält sich das Recht vor, Fraktionskonzepte abzulehnen, Anpassungen zu verlangen oder bestehende Fraktionen bei Verstößen gegen das Konzept oder die Fraktionsregeln zu sanktionieren.

§ 2.2 Erkennungsmerkmale

  • Jede Fraktion muss über mindestens zwei eindeutige und dauerhaft erkennbare Fraktionsmerkmale verfügen.
  • Als Pflichtmerkmal ist eines der folgenden Kleidungsstücke festzulegen:
  • Weste
  • Torso/Oberteil
  • Zusätzlich ist mindestens ein weiteres eindeutiges Erkennungsmerkmal festzulegen, beispielsweise:
  • Maske
  • Hose
  • Sonstiges durch das Serverteam genehmigtes Kleidungsstück
  • Die festgelegten Fraktionsmerkmale sind bei sämtlichen Fraktionsaktionen, Konflikten, Gefechten und sonstigen offiziellen Fraktionsaktivitäten einheitlich zu tragen.
  • Pro Fraktion dürfen maximal zwei Hauptfarben verwendet werden.
  • Sämtliche Erkennungsmerkmale, Farben und Kleidungsstücke sind im eingereichten Fraktionskonzept festzulegen und bedürfen der Genehmigung durch das Serverteam.
  • Änderungen an genehmigten Fraktionsmerkmalen, Farben oder Kleidungsstücken dürfen ausschließlich mit vorheriger Zustimmung des Serverteams vorgenommen werden.
  • Als offizielle Fraktionserkennungsmerkmale gelten ausschließlich Kleidungsstücke, die durch das Serverteam genehmigt wurden.
  • Das absichtliche Ablegen, Verändern oder Verdecken von Fraktionsmerkmalen während offizieller Fraktionsaktionen zur Verschleierung der Zugehörigkeit ist untersagt.

§ 2.3 Base-Building

  • Jede Fraktion darf maximal eine Fraktionsbase besitzen.
  • Die Fraktionsbase muss aktiv genutzt werden und als zentraler Standort der Fraktion dienen.
  • Das Errichten zusätzlicher Fraktionsbasen, Außenposten oder vergleichbarer dauerhafter Stützpunkte zur Umgehung dieser Regel ist untersagt.
  • Base-Raids dürfen ausschließlich auf Grundlage eines nachvollziehbaren und angemessenen Roleplay-Hintergrunds durchgeführt werden.
  • Reine Provokationen, vorgeschobene Gründe oder grundlose Angriffe stellen keine ausreichende Grundlage für einen Base-Raid dar.
  • Jeder Base-Raid muss vor Beginn durch das Serverteam genehmigt werden.
  • Die Genehmigung kann vom Serverteam abgelehnt werden, sofern die Voraussetzungen nicht erfüllt sind oder der Roleplay-Hintergrund als unzureichend angesehen wird.
  • Für Base-Raids gelten zusätzlich sämtliche allgemeinen Regelungen zu Raids, Konflikten und Fraktionsaktionen.

§ 2.4 Blood-In / Blood-Out

  • Mitglieder können durch ein Fraktionsritual („Blood-In“) offiziell in eine Fraktion aufgenommen werden.
  • Mit einem Blood-In gilt die Mitgliedschaft als vollständig begründet. Ein Austritt aus der Fraktion ist anschließend ausschließlich durch ein entsprechendes Blood-Out oder eine anderweitige, durch das Serverteam genehmigte Regelung möglich.
  • Nach einem Blood-Out gelten folgende Konsequenzen:
  • Eine Fraktionssperre von 7 Tagen
  • Der Verlust sämtlicher fraktionsbezogener Rechte und Privilegien
  • Fraktionsinterne Informationen, Absprachen und Geheimnisse gelten als vergessen und dürfen nicht weiter genutzt oder ausgespielt werden
  • Die Fraktionssperre gilt ebenfalls, wenn eine Fraktion aufgelöst wird oder ihre Aktivitäten einstellt.
  • Fraktionsbesitz, Fraktionsfahrzeuge, Fraktionsressourcen sowie sonstige fraktionsbezogene Vermögenswerte dürfen nach einer Auflösung nicht in den privaten Besitz einzelner Mitglieder übernommen werden.

Ausnahmen

  • Verlässt ein Mitglied eine Crime-Fraktion und tritt unmittelbar anschließend den Medics CLD oder Garage Z-17 bei, entfällt die Fraktionssperre.

Flucht vor dem Blood-Out

  • Ein Spieler kann einem geplanten Blood-Out entgehen, indem er sich für einen Zeitraum von 168 Stunden (7 Tagen) erfolgreich verborgen hält.
  • Hierfür gelten folgende Voraussetzungen:
  • Die Flucht muss vor Beginn beim Serverteam angemeldet und genehmigt werden.
  • Während der Flucht bestehen keine Schutzrechte durch Grüne Zonen oder vergleichbare Schutzmechanismen.
  • Der Spieler darf jederzeit durch die betroffene Fraktion verfolgt, aufgespürt und im Rahmen des Roleplays gestellt werden.
  • Der Spieler darf die Flucht nicht durch Inaktivität, Ausloggen oder das bewusste Vermeiden des Servers umgehen.
  • Wird der Spieler innerhalb der 168 Stunden erfolgreich gefunden und gestellt, gilt die Flucht als gescheitert und das Blood-Out kann entsprechend ausgespielt werden.
  • Über Streitfälle, Ausnahmen und die Anerkennung einer erfolgreichen Flucht entscheidet ausschließlich das Serverteam.

§ 2.5 Fraktionsbündnisse

  • Bündnisse zwischen zwei Fraktionen sind grundsätzlich möglich und müssen vor ihrem Inkrafttreten über ein Ticket beim Serverteam beantragt und genehmigt werden.
  • Für Fraktionsbündnisse gelten folgende Regelungen:
  • Pro Fraktion ist maximal ein aktives Bündnis zulässig.
  • Bündnisse bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung durch das Serverteam.
  • Die Auflösung eines Bündnisses ist dem Serverteam unverzüglich mitzuteilen.
  • Nach der Auflösung eines Bündnisses gilt für beide beteiligten Fraktionen eine Bündnissperre von 14 Tagen.
  • Während eines genehmigten Bündnisses gelten verbündete Fraktionen im Rahmen gemeinsamer Aktionen als miteinander kooperierende Parteien.
  • Bündnisse dürfen nicht genutzt werden, um Fraktions-, Teilnehmer- oder Konfliktbegrenzungen zu umgehen.
  • Das Serverteam behält sich das Recht vor, Bündnisse zeitlich zu begrenzen, Auflagen zu erteilen oder bestehende Bündnisse jederzeit aufzulösen, sofern dies aus organisatorischen, konzeptionellen oder regeltechnischen Gründen erforderlich ist.
  • Ein Anspruch auf Genehmigung oder Fortbestand eines Bündnisses besteht nicht.

§ 2.6 Regelung zu Routenüberfällen

  • Überfälle, Angriffe oder Belagerungen auf Drogenrouten gelten automatisch als bewaffneter Konflikt. Ein gesonderter Schusscall oder eine zusätzliche Schussankündigung ist nicht erforderlich.
  • Für Angriffe auf Drogenrouten gelten folgende Voraussetzungen:
  • Der Angriff muss vor Beginn über ein Ticket beim Serverteam angemeldet werden.
  • Angriffe sind ausschließlich im Zeitraum von 18:00 Uhr bis 23:00 Uhr zulässig.
  • Pro Route darf maximal ein Angriff pro Kalendertag stattfinden.

Übernahme einer Route

  • Für die Übernahme einer Route müssen folgende Bedingungen erfüllt werden:
  • Die Route muss an fünf aufeinanderfolgenden Tagen angegriffen werden.
  • Die Route muss pro Angriff mindestens zwei Stunden aktiv kontrolliert und besetzt werden.
  • Mindestens drei der fünf Angriffe müssen erfolgreich abgeschlossen werden.
  • Ein Angriff gilt als erfolgreich, wenn die angreifende Fraktion die Route während der gesamten vorgeschriebenen Besetzungszeit kontrollieren konnte.
  • Wird diese Voraussetzung nicht erfüllt, gilt der Angriff als gescheitert.
  • Scheitert ein Übernahmeversuch, darf ein neuer Versuch frühestens nach Ablauf von 14 Tagen gestartet werden.

Nachweispflicht

  • Jede Belagerung, Besetzung oder Übernahme einer Route ist vollständig per Video aufzuzeichnen.
  • Ohne ausreichenden und nachvollziehbaren Nachweis besteht kein Anspruch auf die Anerkennung einer Routenübernahme.

Voraussetzungen für einen Übernahmeanspruch

  • Ein Anspruch auf die Kontrolle einer Route besteht nur dann, wenn:
  • Alle relevanten Produktionsschritte der Route genutzt werden.
  • Sämtliche Zwischenprodukte verarbeitet werden.
  • Die vollständige Produktions- und Herstellungskette bekannt ist und aktiv genutzt wird.
  • Das bloße Campen einer Route oder die Nutzung einzelner Teilbereiche begründet keinen Anspruch auf deren Übernahme.

Medizinisches Personal

  • Mitglieder des CLD oder sonstiges medizinisches Personal dürfen nicht aktiv in laufende Routenkonflikte, Belagerungen oder Gefechte eingreifen.
  • Medizinische Versorgung, Bergung oder Wiederbelebung darf erst erfolgen, nachdem die Situation vollständig beendet wurde.
  • Das absichtliche Nutzen medizinischer Dienste zur Beeinflussung oder Verlängerung eines Routenkonflikts ist untersagt.

Serverteam

  • Das Serverteam behält sich das Recht vor, Routenkonflikte zu überwachen, zu unterbrechen oder abzubrechen, sofern Regelverstöße, organisatorische Probleme oder erhebliche Unstimmigkeiten festgestellt werden.
  • Die Entscheidung des Serverteams über den Ausgang, die Anerkennung oder die Übernahme einer Route ist verbindlich.

§ 2.7 Inaktivität des Fraktionsleiters

  • Ist der Fraktionsleiter länger als sieben Tage ohne vorherige Abmeldung oder ohne benannte und genehmigte Vertretung inaktiv, kann die Fraktion durch das Serverteam überprüft und gegebenenfalls administrativ aufgelöst werden.
  • Geplante Abwesenheiten sind rechtzeitig über das bestehende Fraktionsticket mitzuteilen.
  • Für längere Abwesenheiten kann eine Stellvertretung benannt werden. Die Vertretung ist dem Serverteam mitzuteilen und bedarf dessen Zustimmung.
  • Erfolgt keine Abmeldung und ist keine anerkannte Vertretung vorhanden, kann das Serverteam Maßnahmen zum Erhalt oder zur Auflösung der Fraktion ergreifen.
  • Das Serverteam behält sich das Recht vor, im Einzelfall Ausnahmen zu gewähren oder Fristen anzupassen.
  • Die Entscheidung über den Fortbestand, die Übergabe oder die Auflösung einer Fraktion liegt ausschließlich beim Serverteam.

§ 2.8 Fraktions-Tag

  • Mit dem Beitritt zu einer Fraktion bist du verpflichtet, deinen Fraktions-Tag in FiveM entsprechend anzupassen und aktuell zu halten.
  • Der Fraktions-Tag dient der eindeutigen Identifizierung und Zuordnung von Fraktionsmitgliedern und ist für administrative Abläufe sowie die Fraktionsverwaltung erforderlich.
  • Jedes Fraktionsmitglied ist selbst dafür verantwortlich, einen korrekten und aktuellen Fraktions-Tag zu führen.
  • Mitglieder ohne korrekt hinterlegten Fraktions-Tag können vom Serverteam unter Umständen nicht eindeutig ihrer Fraktion zugeordnet werden.
  • Das bewusste Verwenden eines falschen, irreführenden oder nicht genehmigten Fraktions-Tags ist untersagt.
  • Verstöße gegen diese Regel können zu administrativen Maßnahmen gegenüber dem betroffenen Mitglied oder der gesamten Fraktion führen.

§ 2.9 Fraktion gegen Fraktion

  • Gefallene Spieler dürfen nach einer Wiederbelebung oder nach dem Respawn nicht unmittelbar wieder in den laufenden Fraktionskrieg eingreifen.
  • Wer ausblutet, gilt für den laufenden Fraktionskrieg als ausgeschieden.
  • Nach dem Ausbluten dürfen keine Informationen über den Kampfverlauf, beteiligte Personen oder Positionen an andere Spieler oder Fraktionsmitglieder weitergegeben werden.
  • Gemäß der Regel zum Ausbluten besteht zudem keine Erinnerung an die Ereignisse, die zum Ausbluten geführt haben. Das sogenannte "New Life"-Prinzip ist einzuhalten.

Eine erneute Teilnahme am selben Fraktionskrieg ist erst nach dessen vollständigem Ende zulässig.

§3 CLD Medics Sowie Z17 Tuner

§ 3.1 Neutralität

  • Neutrale Fraktionen handeln grundsätzlich zum Wohl der Bevölkerung und orientieren sich an ihrem genehmigten Fraktionskonzept.
  • Neutrale Fraktionen treten ausschließlich defensiv auf und dürfen Konflikte nicht eigenständig provozieren, initiieren oder eskalieren.
  • Gewaltanwendung durch neutrale Fraktionen ist nur zur unmittelbaren Selbstverteidigung oder zum Schutz anderer Personen zulässig.
  • Die aktive Beteiligung an kriminellen Handlungen, Fraktionskriegen, Routenkonflikten oder vergleichbaren offensiven Aktionen ist neutralen Fraktionen untersagt, sofern dies nicht ausdrücklich durch ihr genehmigtes Konzept vorgesehen ist.
  • Neutrale Fraktionen haben ihre Sonderstellung verantwortungsvoll auszuspielen und dürfen diese nicht zur Erlangung spielerischer Vorteile nutzen.
  • Das Serverteam behält sich das Recht vor, bei Verstößen gegen die Neutralität Auflagen zu erteilen, Sanktionen auszusprechen oder den Status als neutrale Fraktion zu entziehen.

§ 3.2 Unantastbarkeit

  • CLD Medics sowie Garage Z17 Tuners genießen während ihres aktiven Dienstes besonderen Schutz.
  • Während des aktiven Dienstes dürfen Medics und Tuners nicht:
  • Ausgeraubt werden
  • Entführt werden
  • Überfallen werden
  • Ebenso ist es Medics sowie Tuners während des aktiven Dienstes untersagt:
  • Personen zu bedrohen
  • Personen zu entführen
  • Proaktiv Gewalt anzuwenden
  • Sich aktiv an Konflikten, Gefechten oder kriminellen Handlungen zu beteiligen
  • Ausnahmen gelten ausschließlich zur unmittelbaren Selbstverteidigung bei einer gegenwärtigen Bedrohung.
  • Die Unantastbarkeit von Medics stellt eine Regelwerksregelung dar und darf nicht auf RP-Ebene ausgespielt, eingefordert oder als Argument genutzt werden.
  • Der besondere Schutz darf weder als Druckmittel noch als Freifahrtschein für risikoreiches oder provokatives Verhalten missbraucht werden.
  • Wer sich bewusst in gefährliche Situationen begibt, Konflikte provoziert oder Risiken eingeht, weil ihm aufgrund seines Status „nichts passieren darf“, begeht Fail-RP.
  • Der besondere Schutz entfällt insbesondere bei:
  • Ablegen der Dienstkleidung
  • Off-Duty-Status
  • Aktiv aggressivem oder provokativem Verhalten
  • Der Beteiligung an Konflikten über die reine Selbstverteidigung hinaus
  • Ob der Schutzstatus in einem Einzelfall besteht oder entfällt, entscheidet im Zweifelsfall das Serverteam.

§ 3.3 Fraktionsfahrzeuge

  • Fraktionsfahrzeuge dürfen ausschließlich für dienstliche und fraktionsbezogene Zwecke genutzt werden.
  • Während des aktiven Dienstes sind die hierfür vorgesehenen Fraktionsfahrzeuge zu verwenden.
  • Eine private Nutzung, Weitergabe oder sonstige Zweckentfremdung von Fraktionsfahrzeugen ist untersagt.
  • Fraktionsfahrzeuge dürfen ausschließlich von berechtigten Mitgliedern der jeweiligen Fraktion genutzt werden.
  • Die Verwendung von Fraktionsfahrzeugen für private Geschäfte, persönliche Transporte oder fraktionsfremde Aktivitäten ist nicht gestattet.
  • Fraktionsfahrzeuge sind pfleglich zu behandeln und nach Möglichkeit ordnungsgemäß abzustellen.
  • Verstöße gegen diese Regel können durch die Fraktionsleitung oder das Serverteam sanktioniert werden.

§ 3.4 Medizinische Fraktionsausrüstung

  • Jobgebundene medizinische Gegenstände dürfen gehandelt, verkauft oder gegen andere Waren eingetauscht werden.
  • Hierzu zählen insbesondere:
  • Defibrillatoren
  • Pflaster
  • Sonstige medizinische Dienstausrüstung
  • Der Handel kann gegen Goldnuggets, Materialien oder andere im Roleplay angemessene Gegenleistungen erfolgen.
  • Mitglieder der Medic-Fraktion dürfen medizinische Gegenstände nicht ohne angemessene Gegenleistung verschenken, unentgeltlich verteilen oder unberechtigt an Dritte weitergeben.
  • Die missbräuchliche Weitergabe, Veruntreuung oder zweckwidrige Nutzung von Fraktionsausrüstung gilt als Korruption und kann disziplinarische Maßnahmen durch die Fraktionsleitung sowie Sanktionen durch das Serverteam nach sich ziehen.
  • In schwerwiegenden oder wiederholten Fällen können Sanktionen bis hin zum Ausschluss aus der Community ausgesprochen werden.
  • Von dieser Regelung ausgenommen sind Nahrungsmittel sowie Gegenstände, die ausdrücklich durch das Serverteam oder die Fraktionsleitung zur freien Weitergabe freigegeben wurden.
  • Die Fraktionsleitung ist berechtigt, ergänzende interne Vorgaben zum Umgang mit medizinischer Ausrüstung zu erlassen, sofern diese nicht im Widerspruch zum Regelwerk stehen.

§ 3.5 Medizinische Einsätze

  • Jeder Mediziner entscheidet eigenständig über die Annahme eines Einsatzes.
  • Eine Behandlung oder ein Einsatz kann insbesondere in folgenden Fällen verweigert werden:
  • Bei unmittelbarer Bedrohung von Leib und Leben
  • Während aktiver Kampfhandlungen oder laufender Gefechte
  • Bei Beleidigungen, Bedrohungen oder respektlosem Verhalten gegenüber dem medizinischen Personal
  • Bei wiederholtem Missbrauch des Rettungsdienstes
  • An dauerhaft unsicheren oder nicht ausreichend gesicherten Einsatzorten
  • Bei offensichtlich sinnlosen oder mutwillig herbeigeführten Todesfällen
  • Die Entscheidung über die Durchführung oder Verweigerung einer Behandlung obliegt dem eingesetzten medizinischen Personal.
  • Bestimmte Todesursachen können nach Maßgabe des Regelwerks, des Serverkonzepts oder der Fraktionsrichtlinien als nicht behandelbar eingestuft werden.
  • In diesen Fällen gilt der Grundsatz: „Tot ist tot.“
  • Betroffene Personen müssen vollständig ausbluten und dürfen nicht medizinisch versorgt oder wiederbelebt werden.
  • Im Zweifelsfall entscheidet das Serverteam oder die Fraktionsleitung des CLD über die Auslegung dieser Regelung.
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