Damit gutes Roleplay Raum bekommt.
Regeln können im Laufe der Zeit angepasst, ergänzt oder präzisiert werden. Alle Änderungen und wichtigen Hinweise zum aktuellen Stand findest du jederzeit in unserem Discord-Kanal „Regelwerkänderungen“.
Einleitung
Tab 1
Fraktionsregelwerk - Z-Day The Last Stand
§ 1 Allgemeines
§ 1.1 Konzepttreue
- Von allen Fraktionen wird erwartet, dass sie ihr eingereichtes und genehmigtes Fraktionskonzept dauerhaft konsequent, glaubwürdig und nachvollziehbar umsetzen.
- Handlungen, Ziele, Strukturen und das Auftreten einer Fraktion müssen mit dem genehmigten Konzept sowie dem Serversetting vereinbar sein.
- Wesentliche Abweichungen vom genehmigten Fraktionskonzept bedürfen der vorherigen Zustimmung des Serverteams.
- Die Einhaltung der Konzepttreue wird regelmäßig durch das Serverteam überprüft.
- Stellt das Serverteam erhebliche oder wiederholte Verstöße gegen das genehmigte Konzept fest, können Auflagen erteilt, Anpassungen verlangt oder fraktionsbezogene Maßnahmen bis hin zum Entzug des Fraktionsstatus ausgesprochen werden.
§ 1.2 Aktivität
- Für die Gründung einer Fraktion ist eine Mindestaktivität von drei Tagen auf dem Server erforderlich. Zusätzlich müssen mindestens fünf aktive Mitglieder vorhanden sein.
- Das Serverteam behält sich das Recht vor, die erforderliche Mindestaktivität sowie weitere Voraussetzungen im Einzelfall individuell festzulegen oder anzupassen.
- Jede Fraktion ist verpflichtet, ihr Konzept aktiv und dauerhaft zu bespielen sowie am allgemeinen Servergeschehen teilzunehmen.
- Fraktionen, die ohne vorherige Absprache mit dem Serverteam länger als einen Monat inaktiv sind, können durch das Serverteam als inaktiv eingestuft und aufgelöst werden.
- Als Inaktivität gilt insbesondere das Ausbleiben erkennbarer Fraktionsaktivitäten, gemeinsamer Roleplay-Situationen oder einer regelmäßigen Beteiligung am Servergeschehen.
- Vor einer Auflösung kann das Serverteam die Fraktionsleitung kontaktieren und eine angemessene Frist zur Wiederaufnahme der Aktivitäten setzen. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht.
- Mit der Auflösung einer Fraktion können fraktionsbezogene Rechte, Ressourcen, Basen, Fahrzeuge, Grundstücke und sonstige Inhalte entzogen, freigegeben oder neu vergeben werden.
§ 1.3 Fraktions-Strikes
- Bei Verstößen gegen das Fraktionsregelwerk kann das Serverteam Fraktions-Strikes aussprechen.
- Ein Fraktions-Strike verfällt automatisch nach 14 Tagen, sofern innerhalb dieses Zeitraums kein weiterer Strike gegen die Fraktion ausgesprochen wird.
- Wird innerhalb der laufenden Frist ein weiterer Strike verhängt, beginnt die Verfallsfrist für alle aktiven Strikes erneut.
- Bei drei aktiven Fraktions-Strikes wird die Fraktion mit sofortiger Wirkung aufgelöst.
- Die Auflösung einer Fraktion kann den Entzug von Fraktionsrechten, Fraktionsfahrzeugen, Fraktionsbasen, Fraktionsgrundstücken sowie sonstigen fraktionsbezogenen Inhalten zur Folge haben.
- In besonders schwerwiegenden Fällen behält sich das Serverteam das Recht vor, Fraktionen auch unabhängig vom Strike-System aufzulösen oder weitere Maßnahmen zu ergreifen.
§ 2 Fraktionen
- Verlässt der Fraktionsleiter oder ursprüngliche Konzeptersteller die Fraktion dauerhaft, kann die Fraktion durch das Serverteam überprüft und gegebenenfalls geschlossen werden.
- Als dauerhaftes Verlassen gelten insbesondere Inaktivität, freiwilliger Austritt, Ausschluss vom Projekt oder andere Umstände, die eine weitere Leitung der Fraktion unmöglich machen.
- Eine Fortführung der Fraktion ist nur möglich, wenn eine geeignete Nachfolgeregelung besteht und diese durch das Serverteam genehmigt wurde.
- Die Entscheidung über die Anerkennung einer Nachfolge sowie den Fortbestand der Fraktion liegt ausschließlich beim Serverteam.
- Im Falle einer Fraktionsauflösung können sämtliche fraktionsbezogenen Rechte, Fahrzeuge, Basen, Grundstücke und sonstige Inhalte entzogen, freigegeben oder neu vergeben werden.
§ 2.1 Allgemeines
- Jede Fraktion muss zum Server-Szenario passen und ein nachvollziehbares, glaubwürdiges Roleplay-Konzept verfolgen (z. B. Bruderschaften, Clans oder vergleichbare Gruppierungen).
- Für die Gründung einer Fraktion sind mindestens fünf aktive Mitglieder erforderlich.
- Vor der Gründung ist ein vollständiges Fraktionskonzept über ein Base-Ticket beim Serverteam einzureichen. Das Konzept muss mindestens folgende Punkte enthalten:
- Grundidee der Fraktion
- Hintergrundgeschichte
- Ziele und Motivation
- Roleplay-Hintergrund
- Reine Macht-, Gebiets- oder Wirtschaftsziele, wie beispielsweise die Kontrolle des Waffenhandels, stellen allein kein ausreichendes Fraktionskonzept dar.
- Die maximale Mitgliederzahl einer Fraktion beträgt 20 Personen.
- An einer Fraktionsaktion, einem Gefecht oder einer sonstigen zusammenhängenden Roleplay-Situation dürfen maximal 20 Personen gleichzeitig beteiligt sein.
- Diese Obergrenze gilt fraktionsübergreifend und umfasst sämtliche verbündeten, unterstützenden oder gemeinsam handelnden Fraktionen und Gruppierungen.
- Nur offizielle Mitglieder der beteiligten Fraktionen dürfen an Fraktionsaktionen teilnehmen. Die Einbindung externer Personen zur Umgehung der Teilnehmerbegrenzung ist untersagt.
- Die Projektleitung behält sich das Recht vor, Fraktionskonzepte abzulehnen, Anpassungen zu verlangen oder bestehende Fraktionen bei Verstößen gegen das Konzept oder die Fraktionsregeln zu sanktionieren.
§ 2.2 Erkennungsmerkmale
- Jede Fraktion muss über mindestens zwei eindeutige und dauerhaft erkennbare Fraktionsmerkmale verfügen.
- Als Pflichtmerkmal ist eines der folgenden Kleidungsstücke festzulegen:
- Weste
- Torso/Oberteil
- Zusätzlich ist mindestens ein weiteres eindeutiges Erkennungsmerkmal festzulegen, beispielsweise:
- Maske
- Hose
- Sonstiges durch das Serverteam genehmigtes Kleidungsstück
- Die festgelegten Fraktionsmerkmale sind bei sämtlichen Fraktionsaktionen, Konflikten, Gefechten und sonstigen offiziellen Fraktionsaktivitäten einheitlich zu tragen.
- Pro Fraktion dürfen maximal zwei Hauptfarben verwendet werden.
- Sämtliche Erkennungsmerkmale, Farben und Kleidungsstücke sind im eingereichten Fraktionskonzept festzulegen und bedürfen der Genehmigung durch das Serverteam.
- Änderungen an genehmigten Fraktionsmerkmalen, Farben oder Kleidungsstücken dürfen ausschließlich mit vorheriger Zustimmung des Serverteams vorgenommen werden.
- Als offizielle Fraktionserkennungsmerkmale gelten ausschließlich Kleidungsstücke, die durch das Serverteam genehmigt wurden.
- Das absichtliche Ablegen, Verändern oder Verdecken von Fraktionsmerkmalen während offizieller Fraktionsaktionen zur Verschleierung der Zugehörigkeit ist untersagt.
§ 2.3 Base-Building
- Jede Fraktion darf maximal eine Fraktionsbase besitzen.
- Die Fraktionsbase muss aktiv genutzt werden und als zentraler Standort der Fraktion dienen.
- Das Errichten zusätzlicher Fraktionsbasen, Außenposten oder vergleichbarer dauerhafter Stützpunkte zur Umgehung dieser Regel ist untersagt.
- Base-Raids dürfen ausschließlich auf Grundlage eines nachvollziehbaren und angemessenen Roleplay-Hintergrunds durchgeführt werden.
- Reine Provokationen, vorgeschobene Gründe oder grundlose Angriffe stellen keine ausreichende Grundlage für einen Base-Raid dar.
- Jeder Base-Raid muss vor Beginn durch das Serverteam genehmigt werden.
- Die Genehmigung kann vom Serverteam abgelehnt werden, sofern die Voraussetzungen nicht erfüllt sind oder der Roleplay-Hintergrund als unzureichend angesehen wird.
- Für Base-Raids gelten zusätzlich sämtliche allgemeinen Regelungen zu Raids, Konflikten und Fraktionsaktionen.
§ 2.4 Blood-In / Blood-Out
- Mitglieder können durch ein Fraktionsritual („Blood-In“) offiziell in eine Fraktion aufgenommen werden.
- Mit einem Blood-In gilt die Mitgliedschaft als vollständig begründet. Ein Austritt aus der Fraktion ist anschließend ausschließlich durch ein entsprechendes Blood-Out oder eine anderweitige, durch das Serverteam genehmigte Regelung möglich.
- Nach einem Blood-Out gelten folgende Konsequenzen:
- Eine Fraktionssperre von 7 Tagen
- Der Verlust sämtlicher fraktionsbezogener Rechte und Privilegien
- Fraktionsinterne Informationen, Absprachen und Geheimnisse gelten als vergessen und dürfen nicht weiter genutzt oder ausgespielt werden
- Die Fraktionssperre gilt ebenfalls, wenn eine Fraktion aufgelöst wird oder ihre Aktivitäten einstellt.
- Fraktionsbesitz, Fraktionsfahrzeuge, Fraktionsressourcen sowie sonstige fraktionsbezogene Vermögenswerte dürfen nach einer Auflösung nicht in den privaten Besitz einzelner Mitglieder übernommen werden.
Ausnahmen
- Verlässt ein Mitglied eine Crime-Fraktion und tritt unmittelbar anschließend den Medics CLD oder Garage Z-17 bei, entfällt die Fraktionssperre.
Flucht vor dem Blood-Out
- Ein Spieler kann einem geplanten Blood-Out entgehen, indem er sich für einen Zeitraum von 168 Stunden (7 Tagen) erfolgreich verborgen hält.
- Hierfür gelten folgende Voraussetzungen:
- Die Flucht muss vor Beginn beim Serverteam angemeldet und genehmigt werden.
- Während der Flucht bestehen keine Schutzrechte durch Grüne Zonen oder vergleichbare Schutzmechanismen.
- Der Spieler darf jederzeit durch die betroffene Fraktion verfolgt, aufgespürt und im Rahmen des Roleplays gestellt werden.
- Der Spieler darf die Flucht nicht durch Inaktivität, Ausloggen oder das bewusste Vermeiden des Servers umgehen.
- Wird der Spieler innerhalb der 168 Stunden erfolgreich gefunden und gestellt, gilt die Flucht als gescheitert und das Blood-Out kann entsprechend ausgespielt werden.
- Über Streitfälle, Ausnahmen und die Anerkennung einer erfolgreichen Flucht entscheidet ausschließlich das Serverteam.
§ 2.5 Fraktionsbündnisse
- Bündnisse zwischen zwei Fraktionen sind grundsätzlich möglich und müssen vor ihrem Inkrafttreten über ein Ticket beim Serverteam beantragt und genehmigt werden.
- Für Fraktionsbündnisse gelten folgende Regelungen:
- Pro Fraktion ist maximal ein aktives Bündnis zulässig.
- Bündnisse bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung durch das Serverteam.
- Die Auflösung eines Bündnisses ist dem Serverteam unverzüglich mitzuteilen.
- Nach der Auflösung eines Bündnisses gilt für beide beteiligten Fraktionen eine Bündnissperre von 14 Tagen.
- Während eines genehmigten Bündnisses gelten verbündete Fraktionen im Rahmen gemeinsamer Aktionen als miteinander kooperierende Parteien.
- Bündnisse dürfen nicht genutzt werden, um Fraktions-, Teilnehmer- oder Konfliktbegrenzungen zu umgehen.
- Das Serverteam behält sich das Recht vor, Bündnisse zeitlich zu begrenzen, Auflagen zu erteilen oder bestehende Bündnisse jederzeit aufzulösen, sofern dies aus organisatorischen, konzeptionellen oder regeltechnischen Gründen erforderlich ist.
- Ein Anspruch auf Genehmigung oder Fortbestand eines Bündnisses besteht nicht.
§ 2.6 Regelung zu Routenüberfällen
- Überfälle, Angriffe oder Belagerungen auf Drogenrouten gelten automatisch als bewaffneter Konflikt. Ein gesonderter Schusscall oder eine zusätzliche Schussankündigung ist nicht erforderlich.
- Für Angriffe auf Drogenrouten gelten folgende Voraussetzungen:
- Der Angriff muss vor Beginn über ein Ticket beim Serverteam angemeldet werden.
- Angriffe sind ausschließlich im Zeitraum von 18:00 Uhr bis 23:00 Uhr zulässig.
- Pro Route darf maximal ein Angriff pro Kalendertag stattfinden.
Übernahme einer Route
- Für die Übernahme einer Route müssen folgende Bedingungen erfüllt werden:
- Die Route muss an fünf aufeinanderfolgenden Tagen angegriffen werden.
- Die Route muss pro Angriff mindestens zwei Stunden aktiv kontrolliert und besetzt werden.
- Mindestens drei der fünf Angriffe müssen erfolgreich abgeschlossen werden.
- Ein Angriff gilt als erfolgreich, wenn die angreifende Fraktion die Route während der gesamten vorgeschriebenen Besetzungszeit kontrollieren konnte.
- Wird diese Voraussetzung nicht erfüllt, gilt der Angriff als gescheitert.
- Scheitert ein Übernahmeversuch, darf ein neuer Versuch frühestens nach Ablauf von 14 Tagen gestartet werden.
Nachweispflicht
- Jede Belagerung, Besetzung oder Übernahme einer Route ist vollständig per Video aufzuzeichnen.
- Ohne ausreichenden und nachvollziehbaren Nachweis besteht kein Anspruch auf die Anerkennung einer Routenübernahme.
Voraussetzungen für einen Übernahmeanspruch
- Ein Anspruch auf die Kontrolle einer Route besteht nur dann, wenn:
- Alle relevanten Produktionsschritte der Route genutzt werden.
- Sämtliche Zwischenprodukte verarbeitet werden.
- Die vollständige Produktions- und Herstellungskette bekannt ist und aktiv genutzt wird.
- Das bloße Campen einer Route oder die Nutzung einzelner Teilbereiche begründet keinen Anspruch auf deren Übernahme.
Medizinisches Personal
- Mitglieder des CLD oder sonstiges medizinisches Personal dürfen nicht aktiv in laufende Routenkonflikte, Belagerungen oder Gefechte eingreifen.
- Medizinische Versorgung, Bergung oder Wiederbelebung darf erst erfolgen, nachdem die Situation vollständig beendet wurde.
- Das absichtliche Nutzen medizinischer Dienste zur Beeinflussung oder Verlängerung eines Routenkonflikts ist untersagt.
Serverteam
- Das Serverteam behält sich das Recht vor, Routenkonflikte zu überwachen, zu unterbrechen oder abzubrechen, sofern Regelverstöße, organisatorische Probleme oder erhebliche Unstimmigkeiten festgestellt werden.
- Die Entscheidung des Serverteams über den Ausgang, die Anerkennung oder die Übernahme einer Route ist verbindlich.
§ 2.7 Inaktivität des Fraktionsleiters
- Ist der Fraktionsleiter länger als sieben Tage ohne vorherige Abmeldung oder ohne benannte und genehmigte Vertretung inaktiv, kann die Fraktion durch das Serverteam überprüft und gegebenenfalls administrativ aufgelöst werden.
- Geplante Abwesenheiten sind rechtzeitig über das bestehende Fraktionsticket mitzuteilen.
- Für längere Abwesenheiten kann eine Stellvertretung benannt werden. Die Vertretung ist dem Serverteam mitzuteilen und bedarf dessen Zustimmung.
- Erfolgt keine Abmeldung und ist keine anerkannte Vertretung vorhanden, kann das Serverteam Maßnahmen zum Erhalt oder zur Auflösung der Fraktion ergreifen.
- Das Serverteam behält sich das Recht vor, im Einzelfall Ausnahmen zu gewähren oder Fristen anzupassen.
- Die Entscheidung über den Fortbestand, die Übergabe oder die Auflösung einer Fraktion liegt ausschließlich beim Serverteam.
§ 2.8 Fraktions-Tag
- Mit dem Beitritt zu einer Fraktion bist du verpflichtet, deinen Fraktions-Tag in FiveM entsprechend anzupassen und aktuell zu halten.
- Der Fraktions-Tag dient der eindeutigen Identifizierung und Zuordnung von Fraktionsmitgliedern und ist für administrative Abläufe sowie die Fraktionsverwaltung erforderlich.
- Jedes Fraktionsmitglied ist selbst dafür verantwortlich, einen korrekten und aktuellen Fraktions-Tag zu führen.
- Mitglieder ohne korrekt hinterlegten Fraktions-Tag können vom Serverteam unter Umständen nicht eindeutig ihrer Fraktion zugeordnet werden.
- Das bewusste Verwenden eines falschen, irreführenden oder nicht genehmigten Fraktions-Tags ist untersagt.
- Verstöße gegen diese Regel können zu administrativen Maßnahmen gegenüber dem betroffenen Mitglied oder der gesamten Fraktion führen.
§ 2.9 Fraktion gegen Fraktion
- Gefallene Spieler dürfen nach einer Wiederbelebung oder nach dem Respawn nicht unmittelbar wieder in den laufenden Fraktionskrieg eingreifen.
- Wer ausblutet, gilt für den laufenden Fraktionskrieg als ausgeschieden.
- Nach dem Ausbluten dürfen keine Informationen über den Kampfverlauf, beteiligte Personen oder Positionen an andere Spieler oder Fraktionsmitglieder weitergegeben werden.
- Gemäß der Regel zum Ausbluten besteht zudem keine Erinnerung an die Ereignisse, die zum Ausbluten geführt haben. Das sogenannte "New Life"-Prinzip ist einzuhalten.
Eine erneute Teilnahme am selben Fraktionskrieg ist erst nach dessen vollständigem Ende zulässig.
§3 CLD Medics Sowie Z17 Tuner
§ 3.1 Neutralität
- Neutrale Fraktionen handeln grundsätzlich zum Wohl der Bevölkerung und orientieren sich an ihrem genehmigten Fraktionskonzept.
- Neutrale Fraktionen treten ausschließlich defensiv auf und dürfen Konflikte nicht eigenständig provozieren, initiieren oder eskalieren.
- Gewaltanwendung durch neutrale Fraktionen ist nur zur unmittelbaren Selbstverteidigung oder zum Schutz anderer Personen zulässig.
- Die aktive Beteiligung an kriminellen Handlungen, Fraktionskriegen, Routenkonflikten oder vergleichbaren offensiven Aktionen ist neutralen Fraktionen untersagt, sofern dies nicht ausdrücklich durch ihr genehmigtes Konzept vorgesehen ist.
- Neutrale Fraktionen haben ihre Sonderstellung verantwortungsvoll auszuspielen und dürfen diese nicht zur Erlangung spielerischer Vorteile nutzen.
- Das Serverteam behält sich das Recht vor, bei Verstößen gegen die Neutralität Auflagen zu erteilen, Sanktionen auszusprechen oder den Status als neutrale Fraktion zu entziehen.
§ 3.2 Unantastbarkeit
- CLD Medics sowie Garage Z17 Tuners genießen während ihres aktiven Dienstes besonderen Schutz.
- Während des aktiven Dienstes dürfen Medics und Tuners nicht:
- Ausgeraubt werden
- Entführt werden
- Überfallen werden
- Ebenso ist es Medics sowie Tuners während des aktiven Dienstes untersagt:
- Personen zu bedrohen
- Personen zu entführen
- Proaktiv Gewalt anzuwenden
- Sich aktiv an Konflikten, Gefechten oder kriminellen Handlungen zu beteiligen
- Ausnahmen gelten ausschließlich zur unmittelbaren Selbstverteidigung bei einer gegenwärtigen Bedrohung.
- Die Unantastbarkeit von Medics stellt eine Regelwerksregelung dar und darf nicht auf RP-Ebene ausgespielt, eingefordert oder als Argument genutzt werden.
- Der besondere Schutz darf weder als Druckmittel noch als Freifahrtschein für risikoreiches oder provokatives Verhalten missbraucht werden.
- Wer sich bewusst in gefährliche Situationen begibt, Konflikte provoziert oder Risiken eingeht, weil ihm aufgrund seines Status „nichts passieren darf“, begeht Fail-RP.
- Der besondere Schutz entfällt insbesondere bei:
- Ablegen der Dienstkleidung
- Off-Duty-Status
- Aktiv aggressivem oder provokativem Verhalten
- Der Beteiligung an Konflikten über die reine Selbstverteidigung hinaus
- Ob der Schutzstatus in einem Einzelfall besteht oder entfällt, entscheidet im Zweifelsfall das Serverteam.
§ 3.3 Fraktionsfahrzeuge
- Fraktionsfahrzeuge dürfen ausschließlich für dienstliche und fraktionsbezogene Zwecke genutzt werden.
- Während des aktiven Dienstes sind die hierfür vorgesehenen Fraktionsfahrzeuge zu verwenden.
- Eine private Nutzung, Weitergabe oder sonstige Zweckentfremdung von Fraktionsfahrzeugen ist untersagt.
- Fraktionsfahrzeuge dürfen ausschließlich von berechtigten Mitgliedern der jeweiligen Fraktion genutzt werden.
- Die Verwendung von Fraktionsfahrzeugen für private Geschäfte, persönliche Transporte oder fraktionsfremde Aktivitäten ist nicht gestattet.
- Fraktionsfahrzeuge sind pfleglich zu behandeln und nach Möglichkeit ordnungsgemäß abzustellen.
- Verstöße gegen diese Regel können durch die Fraktionsleitung oder das Serverteam sanktioniert werden.
§ 3.4 Medizinische Fraktionsausrüstung
- Jobgebundene medizinische Gegenstände dürfen gehandelt, verkauft oder gegen andere Waren eingetauscht werden.
- Hierzu zählen insbesondere:
- Defibrillatoren
- Pflaster
- Sonstige medizinische Dienstausrüstung
- Der Handel kann gegen Goldnuggets, Materialien oder andere im Roleplay angemessene Gegenleistungen erfolgen.
- Mitglieder der Medic-Fraktion dürfen medizinische Gegenstände nicht ohne angemessene Gegenleistung verschenken, unentgeltlich verteilen oder unberechtigt an Dritte weitergeben.
- Die missbräuchliche Weitergabe, Veruntreuung oder zweckwidrige Nutzung von Fraktionsausrüstung gilt als Korruption und kann disziplinarische Maßnahmen durch die Fraktionsleitung sowie Sanktionen durch das Serverteam nach sich ziehen.
- In schwerwiegenden oder wiederholten Fällen können Sanktionen bis hin zum Ausschluss aus der Community ausgesprochen werden.
- Von dieser Regelung ausgenommen sind Nahrungsmittel sowie Gegenstände, die ausdrücklich durch das Serverteam oder die Fraktionsleitung zur freien Weitergabe freigegeben wurden.
- Die Fraktionsleitung ist berechtigt, ergänzende interne Vorgaben zum Umgang mit medizinischer Ausrüstung zu erlassen, sofern diese nicht im Widerspruch zum Regelwerk stehen.
§ 3.5 Medizinische Einsätze
- Jeder Mediziner entscheidet eigenständig über die Annahme eines Einsatzes.
- Eine Behandlung oder ein Einsatz kann insbesondere in folgenden Fällen verweigert werden:
- Bei unmittelbarer Bedrohung von Leib und Leben
- Während aktiver Kampfhandlungen oder laufender Gefechte
- Bei Beleidigungen, Bedrohungen oder respektlosem Verhalten gegenüber dem medizinischen Personal
- Bei wiederholtem Missbrauch des Rettungsdienstes
- An dauerhaft unsicheren oder nicht ausreichend gesicherten Einsatzorten
- Bei offensichtlich sinnlosen oder mutwillig herbeigeführten Todesfällen
- Die Entscheidung über die Durchführung oder Verweigerung einer Behandlung obliegt dem eingesetzten medizinischen Personal.
- Bestimmte Todesursachen können nach Maßgabe des Regelwerks, des Serverkonzepts oder der Fraktionsrichtlinien als nicht behandelbar eingestuft werden.
- In diesen Fällen gilt der Grundsatz: „Tot ist tot.“
- Betroffene Personen müssen vollständig ausbluten und dürfen nicht medizinisch versorgt oder wiederbelebt werden.
- Im Zweifelsfall entscheidet das Serverteam oder die Fraktionsleitung des CLD über die Auslegung dieser Regelung.
